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Welche Leistungen erhalten Sie, wenn Ihr Kind in einer Einrichtung gepflegt wird?

Die Kosten der vollstationären Pflege werden anteilig von der Pflegeversicherung, dem Sozialhilfeträger und den Eltern getragen. Dabei entfallen auf die Pflegeversicherung bei:

Pflegestufe I: 1.023 Euro
Pflegestufe II: 1.279 Euro
Pflegestufe III: 1.550 Euro

Die Eltern (bei Kindern unter 18 Jahren) tragen die Kosten der häuslichen Ersparnis. Bei Kindern über 18 Jahren zahlen die Eltern 54,96 Euro monatlich (seit Januar 2010). Auf den Sozialhilfeträger entfallen die restlichen Kosten, abhängig vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung.

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