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Welche Leistungen bekommen Sie, wenn Sie Ihr Kind zu Hause pflegen?

Pflegegeld ist die Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Hauswirtschaftliche Versorgung) Ihres Kind ohne Hilfe eines Pflegedienstes übernehmen. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe (Stand 2012):

  • Pflegestufe I: 235 € monatlich
  • Pflegestufe II: 440€ monatlich
  • Pflegestufe III: 700 € monatlich

Pflegesachleistung, die Alternativleistung zum Pflegegeld, wird gezahlt, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt (Stand 2012):

  • Pflegestufe I: 450 € monatlich
  • Pflegestufe II: 1.100 € monatlich
  • Pflegestufe III: 1550 € monatlich

Kombinationsleistung: Wenn die Grundpflege stundenweise zwischen Ihnen und Pflegedienst aufgeteilt wird, wird jeweils anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistung gezahlt.

Die Pflegeversicherung kommt auch für die Rentenleistungen von Ihnen als pflegenden Angehörigen auf, sofern Sie mehr als 14 Stunden Pflege wöchentlich leisten. Bei höherer Pflegestufe und höherem Aufwand der pflegerischen Tätigkeit steigen die Rentenbeiträge.

ACHTUNG: Bei der Berechnung der Rentenversicherungsleistungen werden alle Personen berücksichtigt, die an der Pflege beteiligt sind. Die Hauptpflegeperson sollte darauf achten, dass ihr auch die meiste Zeit zugeordnet wird.

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