Die Ausführungen zum Persönlichen Budget sollen hier nur einen groben Überblick über diese Leistung geben. Es bezieht sich auf alle am Versorgungsprozess beteiligten Kostenträger. Ob und in welcher Form die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Eltern von behinderten Kindern hilfreich ist, ist im Einzelfall zu klären.
Bei der Beantragung und Verhandlung mit den Kostenträgern muss z.B. darauf geachtet werden, wie hoch die Stundensätze für eine examinierte Kinderkrankenschwester, die Pflegehilfskraft, den Einzefallhelfer etc. veranschlagt werden.
Das persönliche Budget ist eine Leistung, die Sie für die Bereiche Hilfe zur Pflege (§61ff SGB XII), Eingliederungshilfe (§54 SGB XII), Behandlungspflege (§37 SGB V), sowie nach §35a SGB XI bezogen auf das Pflegegeld und die Pflegesachleistung (bei letzterer nur in Gutscheinform) in Anspruch nehmen können.
Nach unserer Erfahrung können Familien vom persönlichen Budget profitieren, deren Kind eine hohe Stundenzahl Behandlungspflege (finanziert durch die Krankenkasse) benötigt. In diesem Fall können Sie als Arbeitgeber (Arbeitgeberassistenzmodell) auftreten. Das heißt, Sie suchen sich die examinierten Pflegekräfte selber aus und müssen nicht die Pflegekraft akzeptieren, die der Pflegedienst Ihnen schickt. Der Nachteil ist, dass es schwer ist, examinierte Kräfte zu finden und im Urlaubs- oder Krankheitsfall müssen Sie selber für Ersatz sorgen. Sie sind verantwortlich für das selbst zusammengestellte Team und sind ggf. mit Teamkonflikten konfrontiert.
Auch für den Bereich Eingliederungshilfe hat das persönliche Budget den Vorteil, dass Sie die Einzelfallhelfer aussuchen können, aber bei Krankheit oder Urlaub sich selber um die Vertretung kümmern müssen
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistung nicht ausreichen, können Sie Hilfe zur Pflege in Form des persönlichen Budgets beantragen. Ausgeführt wird diese Leistung durch von Ihnen selbst beschaffte Assistenten.
Die Personalkostenverwaltung für examinierten Pflegefachkräfte, Einzelfallhelfer oder Assistenten können Sie entweder selber machen oder an ein entsprechendes Lohnbüro abgeben.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich an einen Assistenzverein.
Sie erreichen uns unter: 030 / 88 91 77 77.
Weitere Infos auch unter: <a href="http://www.forsea.de">ForseA</a>
