Der behandelnde Arzt verordnet Ihrem Kind Hilfs-, Heil- und Arzneimittel sowie ggf. Behandlungspflege. Nach der Verordnung muss bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragt werden.
Hilfsmittel: z.B. Rollstühle, Orthesen, Trachealkanülen etc. Ziel ist der Ausgleich der Behinderung.
Eine genaue Auflistung gibt es hier:
Liste aller zugelassenen Hilfsmittel
Heilmittel: z.B. Physiotherapie und Ergotherapie.
Eine Übersicht finden Sie hier:
Informationen zu zugelassenen Heilmitteln
Arzneimittel: Medikamente
Behandlungspflege: Eine Leistung, die ärztlich verordnet werden muss und im häuslichem Umfeld, Schulen, Kindergärten, Behindertenwerkstätten stattfindet. Ziel: Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele und Vermeidung von Krankenhausaufenthalten. Beispiele: Absaugen bei Menschen mit einem Tracheostoma, Wundversorgung etc.
Wenn die Krankenkasse einige Kosten nicht übernimmt, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden: 030 / 88 91 77 77.
