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Wer kann uns bei der häuslichen Pflege unterstützen?

Als Unterstützung für die häusliche Pflege können Sie einen Pflegedienst einschalten. Vielleicht gibt es an Ihrem Wohnort einen spezialisierten Kinderpflegedienst. Wenn Sie einen Pflegedienst hinzuziehen, erhalten Sie kein oder nur anteilig Pflegegeld. Bei der Einstufung durch den MDK wird mitgeprüft, ob Ihr Kind Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen hat. Dieses Angebot ist zur Entlastung der Pflegepersonen gedacht. Sie haben auch die Möglichkeit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Kind einmal nicht selbst betreuen oder pflegen können. Während Sie Ihr Kind für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege mindestens schon ein halbes Jahr gepflegt haben müssen, besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege von Anfang an. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege (max. 4 Wochen und für bis zu 1550 €) in einer Einrichtung. Während der Kurzzeitpflege erhalten Sie kein Pflegegeld. Verhinderungspflege kann in einer Einrichtung oder auch zu Hause stattfinden. Auch hierfür stehen 1550 Euro jährlich zur Verfügung. Das Pflegegeld kann ausgezahlt werden, sofern nicht mehrere Tage Verhinderungspflege am Stück oder über acht Stunden in Folge genommen werden.

Für eine individuelle Beratung können Sie uns gerne unter 030 / 88 91 77 77 anrufen.

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